Regeln im Zusammenhang mit dem Corona-Hygienekonzept
Mit dem Betreten der Tanzstudios werden von den Teilnehmern folgende Verhaltensregeln akzeptiert:
- Ab dem 03.04.2022 bestehen keine Zutrittsbeschränkungen (wie 3G, 2G usw.) mehr.
- Bei Krankheitsanzeichen inkl. Erkältungssymptomen (z.B. Schnupfen, Fieber, Husten, Atemproblemen o.ä.) bleibt das Betreten der Räume untersagt.
- Ebenso untersagt ist das Betreten für Kontaktpersonen (nach AbsonderungsVO §1, Abs.5), ausgenommen asymptomatische, geboosterte Personen.
- Im Begegnungszentrum Gliesmarode gilt zusätzlich FFP-2-Maskenpflicht im Foyer und im WC-Bereich.
- Wie das Land Niedersachsen empfehlen auch wir, Abstand zu halten, vor und nach dem Training sowie in Pausen Maske zu tragen und die Hände zu waschen/desinfizieren. Ein freiwilliger Schnelltest vor dem Training ist ebenfalls empfehlenswert. Weiterhin empfehlen wir die Erfassung der Anwesenheit durch QR-Code für die Corona-Warn-App.